Außenansicht des Hotels Schani Wien mit der vom Wiener Geflecht inspirierten Fassade
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel Schani Wien

1. Geltungsbereich

 

Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der Hotel Schani GmbH (Hotel Schani Wien) mit Zweiten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Schani Wien. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungsnummern, die der Gast von Dritten (wie z.B. von Internetportalen) erhält, mit der Reservierungs- bzw. Buchungsnummer vom Hotel Schani Wien nicht gleich sind. Angebote des Hotel Schani Wien zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich.

 

 

2. Geschäftsfähigkeit des Gastes 

 

Ein Beherbergungsvertrag wird nur mit Personen abgeschlossen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Abschluss eines Beherbergungsvertrages im Onlinewege erklärt der Gast, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Wenn ein mündiger Minderjähriger im Alter von 14 bis 18 Jahren im Hotel Schani Wien nächtigen möchte, so ist dies nur möglich, wenn der gesetzliche Vertreter den Beherbergungsvertrag für den Minderjährigen abschließt.

 

 

3. Reservierungen/Weiterverkauf

 

Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form einer Reservierung von bestellten Zimmern, ist für beide Vertragspartner bindend. Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 18:00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.


Das Hotel Schani Wien behält sich das Recht vor, nach Ablauf oder bei Stornierung der Reservierung die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch das Hotel Schani Wien eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, nicht notwendigerweise eine separate schriftliche Reservierungsbestätigung.


Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen das Hotel Schani Wien ist nicht zulässig. Das Hotel Schani Wien ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.


Reservierungen von mehr als 9 Zimmern fallen unter die Gruppenregelung des Hotel Schani Wien. Für solche Buchungen ist ein separater, vom Hotel Schani Wien zu bestätigender Beherbergungsvertrag zu schließen, welcher Sonderkonditionen zur Regelung der Stornierung sowie der Zahlungsbedingungen (Deposit) beinhaltet. Das Hotel Schani Wien behält sich das Recht vor, Gruppenreservierungen, zu denen ein solcher Beherbergungsvertrag nicht geschlossen wurde, nicht anzunehmen bzw. ersatzlos zu stornieren.

 

 

4. Vorausbezahlte Reservierungen, Storno und Umbuchung 

 

Für eine gültige Reservierung muss zum Zeitpunkt der Buchung eine gültige Kreditkarte durch den Gast angegeben werden. Das Hotel Schani Wien hat das Recht, diese Angaben umgehend auf Ihre Gültigkeit zu prüfen und eine Vor-Autorisierung auf die angegebene Kreditkarte vorzunehmen. Im Falle der Buchung einer nicht stornierbaren Rate wird der volle Betrag des Aufenthalts zum Zeitpunkt der Buchung von der angegebenen Kreditkarte des Gastes abgebucht. Nicht stornierbare Reservierungen sind grundsätzlich nicht stornierbar, nicht umbuchbar und nicht erstattungsfähig. Ist eine Belastung der Kreditkarte nicht möglich, behält sich das Hotel Schani Wien das Recht vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Gast.

Die Buchung einer flexiblen Rate ist bis 15:00 Uhr am Tag der Anreise kostenfrei stornier- und umbuchbar. Sollte eine Reservierung nach 15:00 Uhr am Tag der Anreise storniert werden, wird der volle Betrag des gesamten Aufenthalts in Rechnung gestellt. Jeder weitere Nutzungsanspruch des Gastes an diesem Zimmer erlischt. Sollten keine Verfügbarkeiten zu den gewünschten alternativen Aufenthaltsterminen vorhanden sein, ist eine Umbuchung nicht möglich.

Am Vortag der Anreise wird die Kreditkarte mit dem vollen Übernachtungsbetrag zuzüglich etwaiger mitgebuchter Nebenleistungen belastet. Ist eine Belastung der Kreditkarte dabei nicht möglich, behält sich das Hotel Schani Wien das Recht vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Gast. Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gesamten Aufenthalts berechnet und das weitere Nutzungsanrecht des Gastes an dem Zimmer erlischt. Das Hotel Schani Wien behält sich das Recht vor, jederzeit eine Reservierung zu stornieren. Resultierende Schadensersatzansprüche sind begrenzt auf den Gesamt-Übernachtungspreis des gebuchten Aufenthalts.

 

 

5. Meldeschein und Weitergabe persönlicher Daten 

 

Der Gast ist laut Österreichischem Meldegesetz dazu verpflichtet, seine persönlichen Daten sowie für den Meldeschein relevante Zusatzinformationen im Vorhinein über die elektronischen Online-Meldedatenportale des Hotel Schani Wien wahrheitsgemäß mitzuteilen.

 

 

6. Steuern, Gebühren und Abgaben 

 

Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Hotel Schani Wien das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Übernachtungspreise werden pro Zimmer pro Nacht ausgewiesen.

 

 

7. Zahlungsmittel 

 

Gültige Zahlungsmittel für Hotelübernachtungen sind Master Card, Visa Card, Diners Card, American Express und China Union Pay in Euro. Für die Buchung einer non-refundable Rate steht zusätzlich PayPal zur Verfügung. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Hotel Schani Wien möglich. Vor Ort gültige Zahlungsmittel für den Verzehr von Speisen und Getränken sowie sonstige vom Hotel Schani Wien angebotenen Waren und Dienstleistungen sind Bargeld in Euro sowie EC-Karte, Master Card, Visa Card, Diners Card und American Express in Euro.

Wird bei der Zahlart für Anzahlungen oder auch für erbrachte Leistungen eine Überweisung mit der Hotel Schani GmbH vereinbart, so hat der Überweiser, bei gegebenenfalls anfallender Bankspesen, diese in vollem Umfang, d.h. die Bankspesen bei der überweisenden Bank und bei der Empfängerbank, zu tragen. Ist der Überweiser in einem Land beheimatet, das nicht zur Europäischen Währungsunion gehört, so hat der Überweiser weiters, zur Ermittlung der Zahlsumme in EURO, den Mittelkurs als Berechnungsgrundlage zu verwenden.

 

 

8. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer

 

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages sowie bis 12:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Am Abreisetag hat der Gast sein Hotelzimmer bis spätestens 12:00 Uhr geräumt und unbeschädigt an das Hotel Schani Wien zurückzugeben. Gibt der Gast sein Hotelzimmer am Abreisetag vertragswidrig nicht bis nach 12:00 Uhr geräumt zurück, schuldet er dem Hotel Schani Wien aus diesem Grund einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 % des Übernachtungspreises für eine Nacht für das Hotelzimmer. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung auf Seiten des Hotel Schani Wien durch die verspätete Rückgabe des Hotelzimmers überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Schadenspauschale entstanden ist. Zudem behält sich das Hotel Schani Wien im Falle einer verspäteten bzw. nicht erfolgten Räumung des Zimmers durch den Gast vor, dieses durch sein Personal räumen zu lassen und alle eingebrachten Gegenstände des Gastes im Hotel zu verwahren. Für die so verwahrten Gegenstände übernimmt das Hotel Schani Wien keine weitergehende Haftung, die über die in diesen Geschäftsbedingungen formulierten Haftungsbedingungen (8.) liegt.

 

 

9. Haftung des Hotel Schani Wien für Schäden an eingebrachten Sachen

 

Das Hotel Schani Wien haftet gemäß §§ 970ff ABGB für die vom Gast eingebrachten Sachen. Die Haftung des Hotel Schani Wien ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Hotel Schani Wien oder den vom Hotel Schani Wien befugten Mitarbeitern übergeben oder an einen von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Hotel Schani Wien der Beweis nicht gelingt, haftet das Hotel Schani Wien für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehenden Personen. Das Hotel Schani Wien haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Hotel Schani Wien, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen, nicht unverzüglich nach, ist das Hotel Schani Wien aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Hotel Schani Wien ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Ein Verschulden des Hotel Schani Wien oder des Gastes ist zu berücksichtigen.

Die Haftung des Hotel Schani Wien ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Gast ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.

Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet das Hotel Schani Wien nur bis zum Betrag von EUR 550,-. Das Hotel Schani Wien haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat, oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Mitarbeiter verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß den oben angeführten Punkten gilt sinngemäß.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Schani Wien auftreten, wird das Hotel Schani Wien bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Hotel Schani Wien rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Der Gast hat das Hotelzimmer schonend und pfleglich zu behandeln. Kinder unter 14 Jahren sind während Ihrer Aufenthaltsdauer im Hotel zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen. Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden. Dazu zählen, auch bei nur leichter Fahrlässigkeit, u.a. alle über das gewöhnliche Maß hinausgehende Verschmutzungen, alle Beschädigungen sowie die Kosten eines Feueralarms.

Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage/-parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Hotel Schani Wien besteht nicht. Das Hotel Schani Wien haftet für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Das Hotel Schani Wien haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

 

 

10. Mitgebrachte Speisen und Getränke

 

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar, Lounge) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.

 

 

11. Nichtrauchen im Hotel 

 

Das Hotel Schani Wien ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel Schani Wien das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die zusätzlichen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aufgrund der Blockierung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 250,- zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel Schani Wien einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

 

 

12. Haustiere 

 

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung des Hotel Schani Wien. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn das Hotel Schani Wien dem Mitbringen zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht, frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal besteht. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück sowie in die Lounge ist nicht gestattet. Pro Haustier und Übernachtung fällt eine Gebühr von EUR 19,- an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen-sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

 

 

13. Hausrecht 

 

Das Hotel Schani Wien behält sich das Recht vor, Gäste des Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, wenn sie Weisungen der Mitarbeiter keine Folge leisten, sich diskriminierend äußern, andere Gäste belästigen oder gefährden.

 

 

14. Schlussbestimmungen 

 

Bei Widersprüchen zwischen dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Beherbergungsvertrags. Der Beherbergungsvertrag und diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungsvertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sämtliche nach dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform, sofern dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist. Das Hotel Schani Wien ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag auf Dritte zu übertragen. Das Hotel Schani Wien ist berechtigt, Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag durch Dritte erbringen zu lassen.


Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt. Auf den Beherbergungsvertrag findet das Österreichische Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.


Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Wien.

 

Stand: April 2023

Hotel Schani Salon

1. Geltungsbereich

 

Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der MH58 GmbH (Hotel Schani Salon) mit Zweiten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Schani Salon. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungsnummern, die der Gast von Dritten (wie z.B. von Internetportalen) erhält, mit der Reservierungs- bzw. Buchungsnummer vom Hotel Schani Salon nicht gleich sind. Angebote des Hotel Schani Salon zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich.

 

 

2. Geschäftsfähigkeit des Gastes 

 

Ein Beherbergungsvertrag wird nur mit Personen abgeschlossen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Abschluss eines Beherbergungsvertrages im Onlinewege erklärt der Gast, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Wenn ein mündiger Minderjähriger im Alter von 14 bis 18 Jahren im Hotel Schani Salon nächtigen möchte, so ist dies nur möglich, wenn der gesetzliche Vertreter den Beherbergungsvertrag für den Minderjährigen abschließt.

 

 

3. Reservierungen/Weiterverkauf

 

Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form einer Reservierung von bestellten Zimmern, ist für beide Vertragspartner bindend. Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 18:00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.

Das Hotel Schani Salon behält sich das Recht vor, nach Ablauf oder bei Stornierung der Reservierung die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch das Hotel Schani Salon eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, nicht notwendigerweise eine separate schriftliche Reservierungsbestätigung.

Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen das Hotel Schani Salon ist nicht zulässig. Das Hotel Schani Salon ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

Reservierungen von mehr als 9 Zimmern fallen unter die Gruppenregelung des Hotel Schani Salon. Für solche Buchungen ist ein separater, vom Hotel Schani Salon zu bestätigender Beherbergungsvertrag zu schließen, welcher Sonderkonditionen zur Regelung der Stornierung sowie der Zahlungsbedingungen (Deposit) beinhaltet. Das Hotel Schani Salon behält sich das Recht vor, Gruppenreservierungen, zu denen ein solcher Beherbergungsvertrag nicht geschlossen wurde, nicht anzunehmen bzw. ersatzlos zu stornieren.

 

 

4. Vorausbezahlte Reservierungen, Storno und Umbuchung 

 

Für eine gültige Reservierung muss zum Zeitpunkt der Buchung eine gültige Kreditkarte durch den Gast angegeben werden. Das Hotel Schani Salon hat das Recht, diese Angaben umgehend auf Ihre Gültigkeit zu prüfen und eine Vor-Autorisierung auf die angegebene Kreditkarte vorzunehmen. Im Falle der Buchung einer nicht stornierbaren Rate wird der volle Betrag des Aufenthalts zum Zeitpunkt der Buchung von der angegebenen Kreditkarte des Gastes abgebucht. Nicht stornierbare Reservierungen sind grundsätzlich nicht stornierbar, nicht umbuchbar und nicht erstattungsfähig. Ist eine Belastung der Kreditkarte nicht möglich, behält sich das Hotel Schani Salon das Recht vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Gast.


Die Buchung einer flexiblen Rate ist bis 15:00 Uhr am Tag der Anreise kostenfrei stornier- und umbuchbar. Sollte eine Reservierung nach 15:00 Uhr am Tag der Anreise storniert werden, wird der volle Betrag des gesamten Aufenthalts in Rechnung gestellt. Jeder weitere Nutzungsanspruch des Gastes an diesem Zimmer erlischt. Sollten keine Verfügbarkeiten zu den gewünschten alternativen Aufenthaltsterminen vorhanden sein, ist eine Umbuchung nicht möglich.


Am Tag der Anreise wird die Kreditkarte mit dem vollen Übernachtungsbetrag zuzüglich etwaiger mitgebuchter Nebenleistungen belastet. Ist eine Belastung der Kreditkarte dabei nicht möglich, behält sich das Hotel Schani Salon das Recht vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Gast. Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gesamten Aufenthalts berechnet und das weitere Nutzungsanrecht des Gastes an dem Zimmer erlischt. Das Hotel Schani Salon behält sich das Recht vor, jederzeit eine Reservierung zu stornieren. Resultierende Schadensersatzansprüche sind begrenzt auf den Gesamt-Übernachtungspreis des gebuchten Aufenthalts.

 

 

5. Meldeschein und Weitergabe persönlicher Daten 

 

Der Gast ist laut Österreichischem Meldegesetz dazu verpflichtet, seine persönlichen Daten sowie für den Meldeschein relevante Zusatzinformationen im Vorhinein über die elektronischen Online-Meldedatenportale des Hotel Schani Salon wahrheitsgemäß mitzuteilen.

 

 

6. Steuern, Gebühren und Abgaben 

 

Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Hotel Schani Salon das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Übernachtungspreise werden pro Zimmer pro Nacht ausgewiesen.

 

 

7. Zahlungsmittel

 

Gültige Zahlungsmittel für Hotelübernachtungen sind Master Card, Visa Card, Diners Card, American Express und China Union Pay in Euro. Für die Buchung einer non-refundable Rate steht zusätzlich noch PayPal zur Verfügung. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Hotel Schani Salon möglich. Vor Ort gültige Zahlungsmittel für den Verzehr von Speisen und Getränken sowie sonstige vom Hotel Schani Salon angebotenen Waren und Dienstleistungen sind Bargeld in Euro sowie EC-Karte, Master Card, Visa Card, Diners Card und American Express in Euro.


Wird bei der Zahlart für Anzahlungen oder auch für erbrachte Leistungen eine Überweisung mit der MH58 GmbH vereinbart, so hat der Überweiser, bei gegebenenfalls anfallender Bankspesen, diese in vollem Umfang, d.h. die Bankspesen bei der überweisenden Bank und bei der Empfängerbank, zu tragen. Ist der Überweiser in einem Land beheimatet, das nicht zur Europäischen Währungsunion gehört, so hat der Überweiser weiters, zur Ermittlung der Zahlsumme in EURO, den Mittelkurs als Berechnungsgrundlage zu verwenden.

 

 

8. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer

 

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages sowie bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Am Abreisetag hat der Gast sein Hotelzimmer bis spätestens 11:00 Uhr geräumt und unbeschädigt an das Hotel Schani Salon zurückzugeben. Gibt der Gast sein Hotelzimmer am Abreisetag vertragswidrig nicht bis nach 11:00 Uhr geräumt zurück, schuldet er dem Hotel Schani Salon aus diesem Grund einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 % des Übernachtungspreises für eine Nacht für das Hotelzimmer. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung auf Seiten des Hotel Schani Salon durch die verspätete Rückgabe des Hotelzimmers überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Schadenspauschale entstanden ist. Zudem behält sich das Hotel Schani Salon im Falle einer verspäteten bzw. nicht erfolgten Räumung des Zimmers durch den Gast vor, dieses durch sein Personal räumen zu lassen und alle eingebrachten Gegenstände des Gastes im Hotel zu verwahren. Für die so verwahrten Gegenstände übernimmt das Hotel Schani Salon keine weitergehende Haftung, die über die in diesen Geschäftsbedingungen formulierten Haftungsbedingungen (8.) liegt.

 

 

9. Haftung des Hotel Schani Salon für Schäden an eingebrachten Sachen 

 

Das Hotel Schani Salon haftet gemäß §§ 970ff ABGB für die vom Gast eingebrachten Sachen. Die Haftung des Hotel Schani Salon ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Hotel Schani Salon oder den vom Hotel Schani Salon befugten Mitarbeitern übergeben oder an einen von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Hotel Schani Salon der Beweis nicht gelingt, haftet das Hotel Schani Salon für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehenden Personen. Das Hotel Schani Salon haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Hotel Schani Salon, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen, nicht unverzüglich nach, ist das Hotel Schani Salon aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Hotel Schani Salon ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Ein Verschulden des Hotel Schani Salon oder des Gastes ist zu berücksichtigen.


Die Haftung des Hotel Schani Salon ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Gast ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.


Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet das Hotel Schani Salon nur bis zum Betrag von EUR 550,-. Das Hotel Schani Salon haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat, oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Mitarbeiter verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß den oben angeführten Punkten gilt sinngemäß.


Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Schani Salon auftreten, wird das Hotel Schani Salon bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Hotel Schani Salon rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.


Der Gast hat das Hotelzimmer schonend und pfleglich zu behandeln. Kinder unter 14 Jahren sind während Ihrer Aufenthaltsdauer im Hotel zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen. Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden. Dazu zählen, auch bei nur leichter Fahrlässigkeit, u.a. alle über das gewöhnliche Maß hinausgehende Verschmutzungen, alle Beschädigungen sowie die Kosten eines Feueralarms.


Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage/-parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Hotel Schani Salon besteht nicht. Das Hotel Schani Salon haftet für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Das Hotel Schani Salon haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

 

 

10. Mitgebrachte Speisen und Getränke 

 

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar, Lounge) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.

 

 

11. Nichtrauchen im Hotel 

 

Das Hotel Schani Salon ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel Schani Salon das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die zusätzlichen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aufgrund der Blockierung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 250,- zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel Schani Salon einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

 

 

12. Haustiere

 

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung des Hotel Schani Salon. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn das Hotel Schani Salon dem Mitbringen zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht, frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal besteht. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück sowie in die Lounge ist nicht gestattet. Pro Haustier und Übernachtung fällt eine Gebühr von EUR 19,- an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen-sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

 

 

13. Hausrecht

 

Das Hotel Schani Salon behält sich das Recht vor, Gäste des Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, wenn sie Weisungen der Mitarbeiter keine Folge leisten, sich diskriminierend äußern, andere Gäste belästigen oder gefährden.

 

 

14. Schlussbestimmungen 

 

Bei Widersprüchen zwischen dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Beherbergungsvertrags. Der Beherbergungsvertrag und diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungsvertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sämtliche nach dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform, sofern dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist. Das Hotel Schani Salon ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag auf Dritte zu übertragen. Das Hotel Schani Salon ist berechtigt, Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag durch Dritte erbringen zu lassen.


Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt. Auf den Beherbergungsvertrag findet das Österreichische Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.


Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Wien.

 

Stand: April 2023

Bio-Hotel Schani Wienblick

1. Geltungsbereich 

 

Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen Mag. Benedikt Komarek (Bio-Hotel Schani Wienblick) mit Zweiten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Bio-Hotel Schani Wienblick. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungsnummern, die der Gast von Dritten (wie z.B. von Internetportalen) erhält, mit der Reservierungs- bzw. Buchungsnummer vom Bio-Hotel Schani Wienblick nicht gleich sind. Angebote des Bio-Hotel Schani Wienblick zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich.

 

 

2. Geschäftsfähigkeit des Gastes

 

Ein Beherbergungsvertrag wird nur mit Personen abgeschlossen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Abschluss eines Beherbergungsvertrages im Onlinewege erklärt der Gast, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Wenn ein mündiger Minderjähriger im Alter von 14 bis 18 Jahren im Bio-Hotel Schani Wienblick nächtigen möchte, so ist dies nur möglich, wenn der gesetzliche Vertreter den Beherbergungsvertrag für den Minderjährigen abschließt.

 

 

3. Reservierungen/Weiterverkauf 

 

Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form einer Reservierung von bestellten Zimmern, ist für beide Vertragspartner bindend. Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 18:00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.

 

Das Bio-Hotel Schani Wienblick behält sich das Recht vor, nach Ablauf oder bei Stornierung der Reservierung die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch das Bio-Hotel Schani Wienblick eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, nicht notwendigerweise eine separate schriftliche Reservierungsbestätigung.

 

Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen das Bio-Hotel Schani Wienblick ist nicht zulässig. Das Bio-Hotel Schani Wienblick ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

 

Reservierungen von mehr als 9 Zimmern fallen unter die Gruppenregelung des Bio-Hotel Schani Wienblick. Für solche Buchungen ist ein separater, vom Bio-Hotel Schani Wienblick zu bestätigender Beherbergungsvertrag zu schließen, welcher Sonderkonditionen zur Regelung der Stornierung sowie der Zahlungsbedingungen (Deposit) beinhaltet. Das Bio-Hotel Schani Wienblick behält sich das Recht vor, Gruppenreservierungen, zu denen ein solcher Beherbergungsvertrag nicht geschlossen wurde, nicht anzunehmen bzw. ersatzlos zu stornieren.

 

 

4. Vorausbezahlte Reservierungen, Storno und Umbuchung 

 

Für eine gültige Reservierung muss zum Zeitpunkt der Buchung eine gültige Kreditkarte durch den Gast angegeben werden. Das Bio-Hotel Schani Wienblick hat das Recht, diese Angaben umgehend auf Ihre Gültigkeit zu prüfen und eine Vor-Autorisierung auf die angegebene Kreditkarte vorzunehmen. Im Falle der Buchung einer nicht stornierbaren Rate wird der volle Betrag des Aufenthalts zum Zeitpunkt der Buchung von der angegebenen Kreditkarte des Gastes abgebucht. Nicht stornierbare Reservierungen sind grundsätzlich nicht stornierbar, nicht umbuchbar und nicht erstattungsfähig. Ist eine Belastung der Kreditkarte nicht möglich, behält sich das Bio-Hotel Schani Wienblick das Recht vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Gast.

 

Die Buchung einer flexiblen Rate ist bis 15:00 Uhr am Tag vor der Anreise kostenfrei stornier- und umbuchbar. Sollte eine Reservierung nach 15:00 Uhr am Tag vor der Anreise storniert werden, wird der volle Betrag des gesamten Aufenthalts in Rechnung gestellt. Jeder weitere Nutzungsanspruch des Gastes an diesem Zimmer erlischt. Sollten keine Verfügbarkeiten zu den gewünschten alternativen Aufenthaltsterminen vorhanden sein, ist eine Umbuchung nicht möglich.

 

Am Tag der Anreise wird die Kreditkarte mit dem vollen Übernachtungsbetrag zuzüglich etwaiger mitgebuchter Nebenleistungen belastet. Ist eine Belastung der Kreditkarte dabei nicht möglich, behält sich das Bio-Hotel Schani Wienblick das Recht vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Gast. Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gesamten Aufenthalts berechnet und das weitere Nutzungsanrecht des Gastes an dem Zimmer erlischt. Das Bio-Hotel Schani Wienblick behält sich das Recht vor, jederzeit eine Reservierung zu stornieren. Resultierende Schadensersatzansprüche sind begrenzt auf den Gesamt-Übernachtungspreis des gebuchten Aufenthalts.

 

 

5. Meldeschein und Weitergabe persönlicher Daten 

 

Der Gast ist laut Österreichischem Meldegesetz dazu verpflichtet, seine persönlichen Daten sowie für den Meldeschein relevante Zusatzinformationen im Vorhinein über die elektronischen Online-Meldedatenportale des Bio-Hotel Schani Wienblick wahrheitsgemäß mitzuteilen.

 

 

6. Steuern, Gebühren und Abgaben 

Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Bio-Hotel Schani Wienblick das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Übernachtungspreise werden pro Zimmer pro Nacht ausgewiesen.

 

 

7. Zahlungsmitte

 

Gültige Zahlungsmittel für Hotelübernachtungen sind Master Card, Visa Card, Diners Card, American Express und China Union Pay in Euro. Für die Buchung einer non-refundable Rate steht zusätzlich PayPal zur Verfügung. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Bio-Hotel Schani Wienblick möglich. Vor Ort gültige Zahlungsmittel für den Verzehr von Speisen und Getränken sowie sonstige vom Bio-Hotel Schani Wienblick angebotenen Waren und Dienstleistungen sind Bargeld in Euro sowie EC-Karte, Master Card, Visa Card, Diners Card und American Express in Euro.

 

Wird bei der Zahlart für Anzahlungen oder auch für erbrachte Leistungen eine Überweisung mit Mag. Benedikt Komarek (Bio-Hotel Schani Wienblick) vereinbart, so hat der Überweiser, bei gegebenenfalls anfallender Bankspesen, diese in vollem Umfang, d.h. die Bankspesen bei der überweisenden Bank und bei der Empfängerbank, zu tragen. Ist der Überweiser in einem Land beheimatet, das nicht zur Europäischen Währungsunion gehört, so hat der Überweiser weiters, zur Ermittlung der Zahlsumme in EURO, den Mittelkurs als Berechnungsgrundlage zu verwenden.

 

 

8. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer 

 

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages sowie bis 12:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Am Abreisetag hat der Gast sein Hotelzimmer bis spätestens 12:00 Uhr geräumt und unbeschädigt an das Bio-Hotel Schani Wienblick zurückzugeben. Gibt der Gast sein Hotelzimmer am Abreisetag vertragswidrig nicht bis nach 12:00 Uhr geräumt zurück, schuldet er dem Bio-Hotel Schani Wienblick aus diesem Grund einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 % des Übernachtungspreises für eine Nacht für das Hotelzimmer. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung auf Seiten des Bio-Hotel Schani Wienblick durch die verspätete Rückgabe des Hotelzimmers überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Schadenspauschale entstanden ist. Zudem behält sich das Bio-Hotel Schani Wienblick im Falle einer verspäteten bzw. nicht erfolgten Räumung des Zimmers durch den Gast vor, dieses durch sein Personal räumen zu lassen und alle eingebrachten Gegenstände des Gastes im Hotel zu verwahren. Für die so verwahrten Gegenstände übernimmt das Bio-Hotel Schani Wienblick keine weitergehende Haftung, die über die in diesen Geschäftsbedingungen formulierten Haftungsbedingungen (8.) liegt.

 

 

9. Haftung des Bio-Hotel Schani Wienblick für Schäden an eingebrachten Sachen 

 

Das Bio-Hotel Schani Wienblick haftet gemäß §§ 970ff ABGB für die vom Gast eingebrachten Sachen. Die Haftung des Bio-Hotel Schani Wienblick ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Bio-Hotel Schani Wienblick oder den vom Bio-Hotel Schani Wienblick befugten Mitarbeitern übergeben oder an einen von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Bio-Hotel Schani Wienblick der Beweis nicht gelingt, haftet das Bio-Hotel Schani Wienblick für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehenden Personen. Das Bio-Hotel Schani Wienblick haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Bio-Hotel Schani Wienblick, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen, nicht unverzüglich nach, ist das Bio-Hotel Schani Wienblick aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Bio-Hotel Schani Wienblick ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Ein Verschulden des Bio-Hotel Schani Wienblick oder des Gastes ist zu berücksichtigen.

 

Die Haftung des Bio-Hotel Schani Wienblick ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Gast ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.

 

Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet das Bio-Hotel Schani Wienblick nur bis zum Betrag von EUR 550,-. Das Bio-Hotel Schani Wienblick haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat, oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Mitarbeiter verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß den oben angeführten Punkten gilt sinngemäß.

 

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Bio-Hotel Schani Wienblick auftreten, wird das Bio-Hotel Schani Wienblick bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Bio-Hotel Schani Wienblick rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

Der Gast hat das Hotelzimmer schonend und pfleglich zu behandeln. Kinder unter 14 Jahren sind während Ihrer Aufenthaltsdauer im Hotel zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen. Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden. Dazu zählen, auch bei nur leichter Fahrlässigkeit, u.a. alle über das gewöhnliche Maß hinausgehende Verschmutzungen, alle Beschädigungen sowie die Kosten eines Feueralarms.

 

Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage/-parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Bio-Hotel Schani Wienblick besteht nicht. Das Bio-Hotel Schani Wienblick haftet für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Das Bio-Hotel Schani Wienblick haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

 

 

10. Mitgebrachte Speisen und Getränke

 

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar, Lounge) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.

 

 

11. Nichtrauchen im Hotel 

 

Das Bio-Hotel Schani Wienblick ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Bio-Hotel Schani Wienblick das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die zusätzlichen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aufgrund der Blockierung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 250,- zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Bio-Hotel Schani Wienblick einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

 

 

12. Haustiere

 

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung des Bio-Hotel Schani Wienblick. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn das Bio-Hotel Schani Wienblick dem Mitbringen zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht, frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal besteht. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück sowie in die Lounge ist nicht gestattet. Pro Haustier und Übernachtung fällt eine Gebühr von EUR 19,- an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen-sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

 

 

13. Hausrecht

 

Das Bio-Hotel Schani Wienblick behält sich das Recht vor, Gäste des Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, wenn sie Weisungen der Mitarbeiter keine Folge leisten, sich diskriminierend äußern, andere Gäste belästigen oder gefährden.

 

 

14. Schlussbestimmungen 

 

Bei Widersprüchen zwischen dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Beherbergungsvertrags. Der Beherbergungsvertrag und diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungsvertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sämtliche nach dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform, sofern dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist. Das Bio-Hotel Schani Wienblick ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag auf Dritte zu übertragen. Das Bio-Hotel Schani Wienblick ist berechtigt, Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag durch Dritte erbringen zu lassen.


Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt. Auf den Beherbergungsvertrag findet das Österreichische Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.


Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Wien.

 

Stand: April 2023

Hotel Schani UNO City

1. Geltungsbereich 

 

Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der Hotel Schani Donau GmbH (Hotel Schani UNO City) mit Zweiten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Schani UNO City. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungsnummern, die der Gast von Dritten (wie z.B. von Internetportalen) erhält, mit der Reservierungs- bzw. Buchungsnummer vom Hotel Schani UNO City nicht gleich sind. Angebote des Hotel Schani UNO City zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich.

 

 

2. Geschäftsfähigkeit des Gastes 

 

Ein Beherbergungsvertrag wird nur mit Personen abgeschlossen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Abschluss eines Beherbergungsvertrages im Onlinewege erklärt der Gast, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Wenn ein mündiger Minderjähriger im Alter von 14 bis 18 Jahren im Hotel Schani UNO City nächtigen möchte, so ist dies nur möglich, wenn der gesetzliche Vertreter den Beherbergungsvertrag für den Minderjährigen abschließt.

 

 

3. Reservierungen/Weiterverkauf

 

Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form einer Reservierung von bestellten Zimmern, ist für beide Vertragspartner bindend. Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 18:00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.

Das Hotel Schani UNO City behält sich das Recht vor, nach Ablauf oder bei Stornierung der Reservierung die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch das Hotel Schani UNO City eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, nicht notwendigerweise eine separate schriftliche Reservierungsbestätigung.

Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen das Hotel Schani UNO City ist nicht zulässig. Das Hotel Schani UNO City ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

eservierungen von mehr als 9 Zimmern fallen unter die Gruppenregelung des Hotel Schani UNO City. Für solche Buchungen ist ein separater, vom Hotel Schani UNO City zu bestätigender Beherbergungsvertrag zu schließen, welcher Sonderkonditionen zur Regelung der Stornierung sowie der Zahlungsbedingungen (Deposit) beinhaltet. Das Hotel Schani UNO City behält sich das Recht vor, Gruppenreservierungen, zu denen ein solcher Beherbergungsvertrag nicht geschlossen wurde, nicht anzunehmen bzw. ersatzlos zu stornieren.

 

 

4. Vorausbezalte Reservierungen, Storno und Umbuchung

 

Für eine gültige Reservierung muss zum Zeitpunkt der Buchung eine gültige Kreditkarte durch den Gast angegeben werden. Das Hotel Schani UNO City hat das Recht, diese Angaben umgehend auf Ihre Gültigkeit zu prüfen und eine Vor-Autorisierung auf die angegebene Kreditkarte vorzunehmen. Im Falle der Buchung einer nicht stornierbaren Rate wird der volle Betrag des Aufenthalts zum Zeitpunkt der Buchung von der angegebenen Kreditkarte des Gastes abgebucht. Nicht stornierbare Reservierungen sind grundsätzlich nicht stornierbar, nicht umbuchbar und nicht erstattungsfähig. Ist eine Belastung der Kreditkarte nicht möglich, behält sich das Hotel Schani UNO City das Recht vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Gast.

Die Buchung einer flexiblen Rate ist bis 15:00 Uhr am Tag der Anreise kostenfrei stornier- und umbuchbar. Sollte eine Reservierung nach 15:00 Uhr am Tag der Anreise storniert werden, wird der volle Betrag des gesamten Aufenthalts in Rechnung gestellt. Jeder weitere Nutzungsanspruch des Gastes an diesem Zimmer erlischt. Sollten keine Verfügbarkeiten zu den gewünschten alternativen Aufenthaltsterminen vorhanden sein, ist eine Umbuchung nicht möglich.

Am Tag der Anreise wird die Kreditkarte mit dem vollen Übernachtungsbetrag zuzüglich etwaiger mitgebuchter Nebenleistungen belastet. Ist eine Belastung der Kreditkarte dabei nicht möglich, behält sich das Hotel Schani UNO City das Recht vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Gast. Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gesamten Aufenthalts berechnet und das weitere Nutzungsanrecht des Gastes an dem Zimmer erlischt. Das Hotel Schani UNO City behält sich das Recht vor, jederzeit eine Reservierung zu stornieren. Resultierende Schadensersatzansprüche sind begrenzt auf den Gesamt-Übernachtungspreis des gebuchten Aufenthalts.

 

 

5. Meldeschein und Weitergabe persönlicher Daten

 

Der Gast ist laut Österreichischem Meldegesetz dazu verpflichtet, seine persönlichen Daten sowie für den Meldeschein relevante Zusatzinformationen im Vorhinein über die elektronischen Online-Meldedatenportale des Hotel Schani UNO City wahrheitsgemäß mitzuteilen.

 

 

6. Steuern, Gebühren und Abgaben

 

Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Hotel Schani UNO City das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Übernachtungspreise werden pro Zimmer pro Nacht ausgewiesen.

 

 

7. Zahlungsmittel 

 

Gültige Zahlungsmittel für Hotelübernachtungen sind Master Card, Visa Card, Diners Card, American Express und China Union Pay in Euro. Für die Buchung einer non-refundable Rate steht zusätzlich PayPal zur Verfügung. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Hotel Schani UNO City möglich. Vor Ort gültige Zahlungsmittel für den Verzehr von Speisen und Getränken sowie sonstige vom Hotel Schani UNO City angebotenen Waren und Dienstleistungen sind Bargeld in Euro sowie EC-Karte, Master Card, Visa Card, Diners Card und American Express in Euro.

Wird bei der Zahlart für Anzahlungen oder auch für erbrachte Leistungen eine Überweisung mit der Hotel Schani Donau GmbH vereinbart, so hat der Überweiser, bei gegebenenfalls anfallender Bankspesen, diese in vollem Umfang, d.h. die Bankspesen bei der überweisenden Bank und bei der Empfängerbank, zu tragen. Ist der Überweiser in einem Land beheimatet, das nicht zur Europäischen Währungsunion gehört, so hat der Überweiser weiters, zur Ermittlung der Zahlsumme in EURO, den Mittelkurs als Berechnungsgrundlage zu verwenden.

 

 

8. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer

 

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages sowie bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Am Abreisetag hat der Gast sein Hotelzimmer bis spätestens 11:00 Uhr geräumt und unbeschädigt an das Hotel Schani UNO City zurückzugeben. Gibt der Gast sein Hotelzimmer am Abreisetag vertragswidrig nicht bis nach 11:00 Uhr geräumt zurück, schuldet er dem Hotel Schani UNO City aus diesem Grund einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 % des Übernachtungspreises für eine Nacht für das Hotelzimmer. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung auf Seiten des Hotel Schani UNO City durch die verspätete Rückgabe des Hotelzimmers überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Schadenspauschale entstanden ist. Zudem behält sich das Hotel Schani UNO City im Falle einer verspäteten bzw. nicht erfolgten Räumung des Zimmers durch den Gast vor, dieses durch sein Personal räumen zu lassen und alle eingebrachten Gegenstände des Gastes im Hotel zu verwahren. Für die so verwahrten Gegenstände übernimmt das Hotel Schani UNO City keine weitergehende Haftung, die über die in diesen Geschäftsbedingungen formulierten Haftungsbedingungen (8.) liegt.

 

 

9. Haftung des Hotel Schani UNO City für Schäden an eingebrachten Sachen 

 

Das Hotel Schani UNO City haftet gemäß §§ 970ff ABGB für die vom Gast eingebrachten Sachen. Die Haftung des Hotel Schani UNO City ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Hotel Schani UNO City oder den vom Hotel Schani UNO City befugten Mitarbeitern übergeben oder an einen von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Hotel Schani UNO City der Beweis nicht gelingt, haftet das Hotel Schani UNO City für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehenden Personen. Das Hotel Schani UNO City haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Hotel Schani UNO City, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen, nicht unverzüglich nach, ist das Hotel Schani UNO City aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Hotel Schani UNO City ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Ein Verschulden des Hotel Schani UNO City oder des Gastes ist zu berücksichtigen.

Die Haftung des Hotel Schani UNO City ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Gast ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.

Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet das Hotel Schani UNO City nur bis zum Betrag von EUR 550,-. Das Hotel Schani UNO City haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat, oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Mitarbeiter verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß den oben angeführten Punkten gilt sinngemäß.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Schani UNO City auftreten, wird das Hotel Schani UNO City bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Hotel Schani UNO City rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Der Gast hat das Hotelzimmer schonend und pfleglich zu behandeln. Kinder unter 14 Jahren sind während Ihrer Aufenthaltsdauer im Hotel zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen. Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden. Dazu zählen, auch bei nur leichter Fahrlässigkeit, u.a. alle über das gewöhnliche Maß hinausgehende Verschmutzungen, alle Beschädigungen sowie die Kosten eines Feueralarms.

Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage/-parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Hotel Schani UNO City besteht nicht. Das Hotel Schani UNO City haftet für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Das Hotel Schani UNO City haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

 

 

10. Mitgebrachte Speisen und Getränke

 

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar, Lounge) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.

 

 

11. Nichtrauchen im Hotel 

 

Das Hotel Schani UNO City ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel Schani UNO City das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die zusätzlichen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aufgrund der Blockierung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 250,- zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel Schani UNO City einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

 

 

12. Haustiere

 

Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung des Hotel Schani UNO City. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn das Hotel Schani UNO City dem Mitbringen zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht, frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal besteht. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück sowie in die Lounge ist nicht gestattet. Pro Haustier und Übernachtung fällt eine Gebühr von EUR 19,- an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen-sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

 

 

13. Hausrecht

 

Das Hotel Schani UNO City behält sich das Recht vor, Gäste des Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, wenn sie Weisungen der Mitarbeiter keine Folge leisten, sich diskriminierend äußern, andere Gäste belästigen oder gefährden.

 

 

14. Schlussbestimmungen 

 

Bei Widersprüchen zwischen dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Beherbergungsvertrags. Der Beherbergungsvertrag und diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungsvertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sämtliche nach dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform, sofern dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist. Das Hotel Schani UNO City ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag auf Dritte zu übertragen. Das Hotel Schani UNO City ist berechtigt, Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag durch Dritte erbringen zu lassen.

Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt. Auf den Beherbergungsvertrag findet das Österreichische Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Wien.

Veranstaltungen

1. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Räume 

 

Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Vertragspartner zumutbar sind.

 

Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel pro gebuchter Servicekraft und angefangener Stunde € 35,00 zzgl. ges. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet dem Hotel gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Reservierung.

 

Die Veranstaltungsräume stehen bis spätestens 2:00 Uhr zur Verfügung. Lautere Musik und Entertainment stehen bis maximal 1:00 Uhr zur Verfügung. Danach wird die Lautstärke verringert.

 

Der Garten bei Schani’s Ground Floor sowie die Terrasse in Schani’s Rooftop können bis spätestens 22:00 Uhr genutzt werden.

 

 

2. Dekoration, mitgebrachte Speisen und Getränke

 

Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das Hotel das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen.

 

Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial o.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.

 

Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotels nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.

 

Störungen oder Defekte an von dem Hotel zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Hotel möglich ist, beseitigt.

 

Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. Geburtstagstorte) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Gebühr berechnet.

 

 

3. Veröffentlichungen zu Werbezwecken 

 

Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

 

 

4. Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung 

 

Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder Sicherheitsleistung bis zu 100 % der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.

 

Der Zahlungsanspruch des Hotels ist 14 Tage nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug werden 12 % Verzugszinsen p.a. berechnet.

 

Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von € 10,00 geschuldet, Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditkabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

 

 

5. Rücktritte des Vertragspartners 

 

Für die unterschiedlichen Preise (z.B. Frühbucher Rabatt, Bester verfügbarer Preis, …) und unterschiedliche Veranstaltungszeiten (z.B. Kongresse, Events, …) gelten jeweils spezielle Reservierungs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen, die aus der Reservierungsbestätigung zu entnehmen sind.

Stornierung der Veranstaltung mit vertraglich vereinbarter Raummiete oder Konferenzpauschale:

  • 6 Wochen bis 3 Wochen vor Veranstaltung:

20 % aller gebuchten Leistungen können kostenfrei storniert werden, für Stornierungen darüber hinaus werden 100 % der bestellten Leistungen verrechnet.

 

  • 3 Wochen bis 1 Woche vor Veranstaltung:

10 % aller verbleibenden Leistungen können kostenfrei storniert werden, für Stornierungen darüber hinaus werden 100 % der bestellten Leistungen verrechnet.

 

  • 1 Woche bis 3 Tage vor Veranstaltung:

5 % aller verbleibenden Leistungen können kostenfrei storniert werden, für Stornierungen darüber hinaus werden 100 % der bestellten Leistungen verrechnet.

 

  • 3 Tage vor Veranstaltung:

Es werden 100 % der bestellten Leistungen verrechnet.Leistungsstornierung bzw. Leistungsreduzierung müssen schriftlich an das Hotel erfolgen.

 

 

6. Rücktritt/Kündigung des Hotels 

 

Das Hotel ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 918 ABGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn:

  • der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt.
  • die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Hotel nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist.
  • der Vertragspartner den Namen des Hotels mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht.
  • vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hotels untervermietet werden.
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.

Das Hotel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes, schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch das Hotel begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotels auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

 

 

7. Haftung des Hotels, eingebrachte Gegenstände, Verjährung 

 

Das Hotel haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

 

Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden, mittelbare Schäden sowie Verschulden von Dritten ist ausgeschlossen.

 

Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn das Hotel eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.

 

Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 970 ff ABGB.

 

Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners/ Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

 

Für alle Bereiche, die nicht gesondert ausgewiesen sind, gelten die allgemeinen österreichischen Hotel-Vertragsbedingungen.

 

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Wien.

 

Stand: Juli 2022

Coworking und Firmenadresse

1. Firmenadressen Service

Das Firmenadressen Service ist eine Dienstleistung, die für eine bestimmte Dauer zwischen dem Kunden und der Hotel Schani GmbH abgeschlossen wird. Das Service wird gemäß der spezifischen Vereinbarung laut Auftragsbestätigung, welche der Kunde per Mail erhält, und den vorliegenden AGB erbracht.

Die Hotel Schani GmbH räumt dem Kunden das Recht ein, an der Adresse der Hotel Schani GmbH seinen Sitz oder seine Niederlassung zu nehmen und im Zusammenhang damit entsprechende organisatorische und administrative Leistungen der Hotel Schani GmbH gegen Zahlung des entsprechenden Preises in Anspruch zu nehmen.

 

 

1.1 Zustandekommen eines Vertrags
Die Vereinbarung kommt über den Kauf im Online-Shop shop.schanihotels.com zustande.

 

 

1.2 Leistungen, welche im Rahmen des Firmenadressen Services der Hotel Schani GmbH an den Kunden erbracht werden:

1.2.1 Die Hotel Schani GmbH gibt ihre Zustimmung, die jeweilige Adresse der Hotel Schani GmbH als Post- und/oder Firmenadresse zu verwenden.

 

1.2.2 Die Hotel Schani GmbH (das Hotel Schani Wien) übernimmt die Post und andere Zustellungen an den Kunden als Vertretung. Mit Abschluss der Vereinbarung autorisiert der Kunde die Hotel Schani GmbH ausdrücklich zur Übernahme der Poststücke im Sinne einer Postvollmacht.

 

1.2.3 Die Hotel Schani GmbH prüft und kontrolliert nicht den Inhalt und die Qualität der Postlieferung.

 

1.2.4 Auf Wunsch benachrichtigt die Hotel Schani GmbH den Kunden über eingehende Post und andere Zustellungen in einer Email; im Falle einer „Nachnahme“ Lieferung ist die Hotel Schani GmbH nicht verpflichtet die Lieferung zu übernehmen, wird aber den Kunden darüber benachrichtigen. Wenn die Hotel Schani GmbH entscheidet, die Nachnahmegebühr bei Lieferung zu zahlen, hat der Kunde diesen Betrag binnen zwei (2) Arbeitstagen an die Hotel Schani GmbH zu zahlen.

 

1.2.5 Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird die Post von der Hotel Schani GmbH geöffnet, eingescannt und dem Kunden per Mail übermittelt.

 

1.2.6 Der Kunde kann innerhalb der Öffnungszeiten des Hotel Schani Wien (durchgehend geöffnet) die Post aus dem entsprechenden Postfach abholen.

 

1.2.7 Die Hotel Schani GmbH stellt einen Platz für die Lagerung der Poststücke zur Verfügung, allerdings nur für maximal 4 Wochen ab Übernahme. Danach ist der Kunde verpflichtet, die Postlieferung zu übernehmen.

 

1.2.8 Die Hotel Schani GmbH ist nicht verpflichtet, Paketsendungen entgegenzunehmen, es sei denn, diese können im Postfach gelagert werden oder unter vorheriger Absprache mit einer maximalen Lagerung von zwei (2) Tagen.

 

1.2.9 Abhängig vom jeweiligen Dienstleistungspaket wird die Hotel Schani GmbH den Namen bzw. das Firmenlogo des Kunden straßenseitig im Foyer sichtbar über einen elektronischen Display darstellen.

 

 

1.3 Verlängerung oder Beendigung des Vertrags

Nach Ablauf der Laufzeit kann das Vertragsverhältnis entweder verlängert oder aufgelöst werden. Die Hotel Schani GmbH informiert den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit, woraufhin die Entscheidung beim Kunden liegt. Eine Verlängerung erfolgt wie ein Erstkauf über shop.schanihotels.com. Für den Falle, dass sowohl ein Firmenadressen-Vertrag als auch ein anderer Vertrag (z.B. Coworking Fixdesk) zwischen den gleichen Parteien besteht, bedeutet die Beendigung eines Vertrags nicht automatisch die Beendigung des anderen Vertrages. Die Parteien sollen ausdrücklich angeben, welche der Vereinbarungen beendet werden soll.Im Falle der Beendigung des Firmenadressen-Vertrags soll der Kunde dafür Sorge tragen, dass alle seine Dokumente, Post- und sonstige Sendungen, die bei der Hotel Schani GmbH gelagert bzw. verwahrt sind, innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden, und soll ordnungsgemäß nachweisen, dass er seinen Sitz von der Adresse der Hotel Schani GmbH verlegt bzw. abgemeldet hat.

 

 

1.4 Datenänderung

Der Kunde hat die Hotel Schani GmbH über die Änderung der beim Abschluss des Vertrags angegebenen Daten unverzüglich zu informieren.

2. Coworking Services

2.1 Zustandekommen eines Vertrags

Der Coworking-Vertrag kommt über den Kauf über shop.schanihotels.com zustande, durch Bezahlung vor Ort im Hotel Schani Wien oder durch die Verwaltung der Hotel Schani GmbH zustande. 

 

 

2.2 Coworking Leistungen

2.2.1 Das Coworking Service wird gemäß der spezifischen Vereinbarung laut Auftragsbestätigung, welche der Kunde per Mail erhält und den vorliegenden AGB erbracht.

 

2.2.2 Das Coworking Service wird im Hotel Schani Wien erbracht, welches mit den Büroausrüstungen der Hotel Schani GmbH eingerichtet ist.

 

2.2.3 Die Leistungen der Hotel Schani GmbH im Rahmen des Coworking Service, welche gegen Zahlung einer Gebühr erbracht werden, beinhalten die Leistungen, wie in den folgenden Punkten genannt sind:

  • Nutzung von einem Arbeitsplatz im Hotel Schani Wien für eine (1) Person
  • Internet Zugang über Wifi
  • Heizung, Kühlung (nach Verfügbarkeit), Elektrizität, Sanitäranlagen
  • Reinigung
  • Nutzung von Büroeinrichtungen und -zubehör nach örtlicher Verfügbarkeit
  • Nutzung von Kopierer, Farbdrucker, Scanner nach dem Fair Use Prinzip

 

2.2.4 Leistungen gegen zusätzliche Zahlung:

  • Nutzung der Meeting- und Seminarräume
  • Getränke und Speisen an der Bar
  • Geschäftsadressen Service und andere Dienstleistungen

Für die oben genannten Leistungen werden grundsätzlich die Preise, wie auf der Website angegeben, verrechnet, es sei denn die Parteien weichen davon ab.

 

 

2.3 Verpflichtungen des Kunden

2.3.1 Der Kunde hat die Ausrüstungen und Installationen funktionsgerecht zu verwenden und jeden Schaden zu ersetzen, der aus der nicht funktionsgerechten Nutzung entsteht.

 

2.3.2 Das Coworking Service berechtigt eine Person zur Inanspruchnahme der damit verbundenen Leistungen.

 

2.3.3 Im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets ist es verboten, illegalen Inhalt herunterzuladen oder hochzuladen.

 

2.3.4 Der Kunde hat die Hotel Schani GmbH über alle Änderungen der Daten, die bei der Anmeldung oder dem Kauf bekanntgegeben werden, unverzüglich zu informieren;

 

2.3.5 Der Kunde hat seine Aktivitäten unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit der anderen KundInnen und der Regeln der Hotel Schani GmbH auszuüben.

 

2.3.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Arbeitsplatz unterzuvermieten oder anderweitig Dritten gänzlich oder teilweise zu überlassen.

 

2.3.7 Der Kunde soll all seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen (z.B. Zahlung der Gebühr, des Preises für sonstige Leistungen und Bestellungen an der Bar).

3. Haftung des Hotel Schani Wien für Schäden an eingebrachten Sachen

Das Hotel Schani Wien haftet gemäß §§ 970ff ABGB für die vom Kunden eingebrachten Sachen. Die Haftung des Hotel Schani Wien ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Hotel Schani Wien oder den vom Hotel Schani Wien befugten Mitarbeitern übergeben oder an einen von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Hotel Schani Wien der Beweis nicht gelingt, haftet das Hotel Schani Wien für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehenden Personen. Das Hotel Schani Wien haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Kunde der Aufforderung des Hotel Schani Wien, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen, nicht unverzüglich nach, ist das Hotel Schani Wien aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Hotel Schani Wien ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Ein Verschulden des Hotel Schani Wien oder des Kunden ist zu berücksichtigen.


Die Haftung des Hotel Schani Wien ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Kunde die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.


Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet das Hotel Schani Wien nur bis zum Betrag von EUR 550,-. Das Hotel Schani Wien haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat, oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Mitarbeiter verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß den oben angeführten Punkten gilt sinngemäß.


Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Schani Wien auftreten, wird das Hotel Schani Wien bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel Schani Wien rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.


Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Hotel Schani Wien besteht nicht. Das Hotel Schani Wien haftet für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Regelungen. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden unverzüglich, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Das Hotel Schani Wien haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

1. Geltung der Teilnahmebedingungen

1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel (nachfolgend bezeichnet als "Gewinnspiel“), veranstaltet durch die Hotel Schani GmbH, Karl-Popper-Straße 22, 1100 Wien (nachfolgend bezeichnet als "Veranstalter") auf der Facebook-Seite (https://www.facebook.com/schanihotels/) und/oder Instagram-Seite (https://www.instagram.com/schanihotels/).

1.2 Weitere Angaben zum Veranstalter sind im Impressum auf der Website zu finden: https://www.schanihotels.com/rechtliches/impressum.

1.3 Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel stimmen die Teilnehmer den Teilnahmebedingungen zu.

1.4 Genaue Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen, vorzunehmenden Handlungen, der Laufzeit und Ziehung ergeben sich aus der Beschreibung des Gewinnspiels. Diese Detailbeschreibungen sind im vorausgegangenen Beitrag auf Social Media, beziehungsweise nachfolgend unter Punkt 4.1, zu finden.

1.5 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und nicht an Buchungen und/oder den Kauf von Waren des Veranstalters gebunden.

1.6 Unter dem nachfolgend verwendeten Begriff „Inhalte“ werden alle von den Teilnehmern veröffentlichte oder gesendete Inhalte sowie Informationen, wie zum Beispiel Fotografien, Grafiken, Videos, Texte, Kommentare, Angaben über Orte und Personen sowie Links, zusammengefasst.

2. Teilnahmevoraussetzungen

2.1 Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) haben.

2.2 Nicht zur Teilnahme berechtigt sind Geschäftsführer und Mitarbeiter und Angehörige des Veranstalters, Berater, Geschäftsführer und Mitarbeiter und Angehörige von Kooperationspartnern sowie Unternehmen, die mit der Erstellung, Produktion oder Abwicklung dieses Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.

2.3 Ausgeschlossen werden auch die Teilnahme von Gewinnspielagenturen und sonstigen automatisch generierten Massenteilnahmen. Diese werden bei der Ziehung der Gewinner nicht berücksichtigt. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist zudem ebenfalls nicht erlaubt.

2.4 Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen (siehe 4.1). Bei mehrfacher Teilnahme wird der Teilnehmer ausgeschlossen.

3. Verhaltensregeln, Verantwortlichkeit und Sanktionen

3.1 Für das Verhalten der Teilnehmer und die im Rahmen des Gewinnspiels durch die Teilnehmer veröffentlichten Inhalte ist der Veranstalter nicht verantwortlich und macht sich diese nicht zu eigen. Liegen jedoch konkrete Anhaltspunkte vor, dass Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gute Sitten verstoßen, behält sich der Veranstalter vor, deren Publizierung rückgängig zu machen.

3.2 Für die Nutzung der Inhalte für das Gewinnspiel bestätigen die Teilnehmer, dass sie die Urheberrechte oder über die Einwilligung der Rechteinhaber verfügen und dem Veranstalter die entsprechenden Nutzungsrechte einräumen dürfen.

3.3 Werden für das Gewinnspiel Fotografien eingereicht, und sind auf den Fotografien Personen erkennbar abgebildet, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass die Bilder veröffentlicht werden. Die Teilnehmer versichern, dass ihnen die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung und/oder Einreichung vorliegt und sie diese notfalls schriftlich einholen können. Gleiches gilt für Urheber und Rechteinhaber von abgebildeten Werken oder sonst geschützten Leistungen.

3.4 Die Teilnehmer dürfen andere Personen im Rahmen des Gewinnspiels nicht belästigen. Etwaige Mitteilungs-, Weiterleitungs- oder Teilen-Funktionen dürfen beispielsweise nicht für den Versand von Mitteilungen genutzt werden, wenn deren Erhalt seitens der Empfänger unerwünscht ist.

3.5 Falls der Veranstalter wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die von den Teilnehmern zu vertreten sind, in Anspruch genommen wird, stellen die jeweiligen Teilnehmer den Veranstalter auf erstes Anfordern frei und unterstützen den Veranstalter bei der Abwehr der Ansprüche. Diese Freistellung umfasst insbesondere die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

3.6 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer jederzeit und ohne Vorankündigung von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie das Gewinnspiel manipulieren, den Spielablauf stören oder gegen die Gewinnspielregeln sowie diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Gewinne und Vorteile können in diesem Fall auch nachträglich noch aberkannt und zurückgefordert werden. Schadensersatzansprüche werden ausdrücklich vorbehalten.

4. Gewinn, Gewinnerbenachrichtigung und Gewinnanspruch

4.1 Das Gewinnspiel startet wie angegeben und endet wie angegeben. Die Hotel Schani GmbH verlost in diesem Gewinnspiel den Gewinn, wie im Gewinnspiel angegeben.

Ein Beitrag wird auf der Facebook- und/oder Instagram-Seite der Schani Hotels veröffentlicht, in welchem die Fans und/oder Follower zur Teilnahme am Gewinnspiel eingeladen werden. Die Teilnahme erfolgt durch einen Kommentar unter dem Gewinnspielpost. Jeder Teilnehmer kann an dem Gewinnspiel einmalig teilnehmen.

Teilnahmeschluss ist wie angegeben. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Kommentars. Die Auslosung erfolgt nach der Beendung des Gewinnspiels. Die Teilnahmebedingungen gelten für die Dauer des Gewinnspiels und werden in dem Beitrag mitgeteilt. Die Gewinner werden per Antwort auf den betreffenden Teilnehmer-Kommentar auf Facebook bzw. Instagram und/oder Privatnachricht im Facebook-Messenger bzw. Instagram Direct kontaktiert.

Der Ablauf der Aktion ist wie folgt:

1) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Kommentieren unter dem Gewinnspielpost.

2) Enthält die Beschreibung des Gewinnspiels keine besonderen Modalitäten zur Ermittlung der Gewinner, werden der Gewinner/die Gewinner unter allen Teilnehmern per Zufallsprinzip ausgewählt.

3) Die Gewinner werden über eine persönliche Nachricht oder einen Kommentar durch die Hotel Schani GmbH informiert. Die weitere Vorgehensweise wird anschließend einzeln mit dem Gewinner/den Gewinnern besprochen.

4.2 Die im Rahmen des Gewinnspiels angegebene persönlichen Daten der Gewinner dienen ausschließlich der Übergebung des Gewinns und werden im Anschluss gelöscht.

4.3 Die Gewinner werden spätestens 7 Tage nach Teilnahmeschluss benachrichtigt. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist der Veranstalter nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Bestätigt der/die Gewinner dem Hotel Schani GmbH Social Media Team die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen, verfällt der Gewinn. Für die Überprüfung des Gewinnspielbeitrags und ihre eigene Erreichbarkeit sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Falls der/die Gewinner nicht erreicht werden, geht dies zu seinen/ihren Lasten. Die Hotel Schani GmbH ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

4.4 Durch das Kommentieren unter dem Gewinnspielpost erklären sich die Teilnehmer des Gewinnspiels mit den Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden. Die Teilnehmer erklären sich weiterhin damit einverstanden, dass die Hotel Schani GmbH im Falle eines Gewinnes die Benachrichtigung als eigenständigen Beitrag auf Facebook und/oder Instagram veröffentlicht (siehe 8. Datenschutzhinweise).

4.5 Eine Auszahlung des Gewinns anders als bestimmt (bar, Sachwerten, deren Tausch oder Übertragung auf andere Personen) ist nicht möglich. Die Teilnehmer können auf den Vorteil verzichten.

4.6 Die Gewinnübergabe erfolgt vor Ort oder wird per Post zugesendet.

4.7 Der Veranstalter darf die Teilnehmer per Kommentar unter dem Gewinnspielbeitrag, Privatnachricht auf Facebook bzw. Instagram oder per E-Mail kontaktieren, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist.

4.8 Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.

4.9 Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.

5. Einräumung von Nutzungsrechten und Namensnennung

5.1 Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter im Rahmen des Gewinnspiels unentgeltlich und örtlich unbeschränkt das einfache Recht ein, die von ihnen im Rahmen des Gewinnspiels an den Veranstalter überlassenen Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, auszustellen, zu bearbeiten sowie diese Rechte auf Dritte, wie zum Beispiel technische Dienstleister, zu übertragen. Die Einräumung erfolgt zeitlich eingeschränkt im Rahmen des Gewinnspiels.

5.2 Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass deren Beiträge zum Gewinnspiel sowie deren Namen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, der Auslosung, Abwicklung oder Präsentation der Teilnehmerbeiträge von dem Veranstalter oder von dem Veranstalter beauftragten Dritten in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel auf der Facebook-Seite, Website oder im Printbereich) öffentlich bekannt gegeben werden.

5.3 Die Einräumung der vorstehend genannten Rechte dient alleine dem Betrieb und der Zurverfügungstellung des Gewinnspiels und etwaiger Präsentation von Teilnahmebeiträgen in Online- wie Offlinemedien.

6. Ausschluss der Gewährleistung

6.1 Darauf, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann, weist der Veranstalter hin. Insbesondere aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen kann das Gewinnspiel verändert, verlängert, beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Zu den äußeren Umständen und Zwängen können insbesondere technische Probleme, gesetzliche Änderungen oder nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegende Maßnahmen Dritter gehören.

6.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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